FAQ's

Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen (FAQ):

Warum suchen soziale Träger dringend Wohnungen in Stuttgart?

Soziale Träger unterstützen ihre Klientel dabei, ein selbstständiges Leben aufzubauen, insbesondere, wenn es darum geht, eine eigene Wohnung im Anschluss an eine betreute Wohnform zu finden. Als Übergangslösung mieten sie selbst Wohnraum an, um ihn an ihre Klientel unter zu vermieten. Optimaler Weise sollte dann nach einer Zeit der Mietvertrag direkt an die Klientel übergehen.

Was steckt hinter FAIRmieten?

Der PARITÄTISCHE Baden-Württemberg unterstützt seine Mitgliedsorganisationen bei der Suche von bezahlbarem Wohnraum für deren Klient*innen. Mit Hilfe kooperierender Makler der Postbank Immobilien GmbH und anderen Partner*innen aus der Wohnungswirtschaft sollen bezahlbare Wohnungen direkt an soziale Träger vermittelt werden. Die Vereine sind selbst Mieter, begleiten das Mietverhältnis und unterstützen bei Problemen.

Was habe ich als Vermieter davon?

Für Wohnungsbesitzer sind soziale Organisationen verlässliche Mieter. Die Mietzahlungen sind gesichert und gehen pünktlich ein. Die PARITÄTISCHEN Mitgliedsorganisationen haben langjährige Erfahrungen und Kompetenzen in der Betreuung im Individualwohnraum. Im Rahmen ihres Betreuungsauftrages begleiten sie das Mietverhältnis und kümmern sich bei Problemen mit den Bewohner*innen. Andererseits kann man etwas Gutes tun und sozial Benachteiligten helfen.

Welche Rolle spielt der PARITÄTISCHE Baden-Württemberg?

Der PARITÄTISCHE ist erster Ansprechpartner für Wohnungsunternehmen und soziale Träger und führt das Angebot und die Nachfrage nach Wohnungen zusammen. Der Verband ist verlässlicher Partner für Wohnungsunternehmen, Wohnungsbaugenossenschaften, Vermieter*innen und alle, die mit Wohnungsangelegenheiten zu tun haben.

Was garantieren soziale Träger bei der Vermittlung und Anmietung von Wohnraum?

Mit der Interessensbekundung verpflichtet sich die soziale Organisation zur Einhaltung nachfolgender Regelungen:

  • Sie reagiert umgehend, spätestens jedoch innerhalb von drei Werktagen auf Angebote die Ihnen übersandt werden (Absage oder Interessensbekundung).
  • Sie garantiert, dass die Miete pünktlich bezahlt wird.
  • Sie garantiert, dass Sie sich um auftretende Probleme (wie z.B. Lärmbelästigung etc.) kümmert und bei Problemanzeigen umgehend Kontakt mit Ihren Klient*innen aufnimmt.

Sie verpflichtet sich zur Übernahme von zwei Monatsmieten Maklerprovision zzgl. MwSt. wenn es zu einem Mietvertrag kommt.